Praxisratgeber Vergaberecht

Thomas Ferber
Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht
ca. 136 Seiten
Bundesanzeiger Verlag
ISBN 978-3-8462-0564-8
39,00 Euro inkl. MwSt.
Erscheinungstermin: 18.04.2016

Der Titel beinhaltet die praktische Bestimmung von Schwellen- und Auftragswerten. Was auf den ersten Blick relativ trivial klingt, ist in der Praxis mehr als komplex. Da die EU-Schwellenwerte von Bauaufträgen und Liefer-/Dienstleistungen unterschiedlich hoch sind, ist die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes von besonderer Wichtigkeit. Eine falsche Einordnung einer Ausschreibung als Bauauftrag, obwohl der Auftragsgegenstand richtigerweise als Liefer- / Dienstleistung mit einzuordnen gewesen wäre, kann aufgrund des unterschiedlichen Schwellenwerts schwerwiegende Konsequenzen im Vergabeverfahren haben. Sind im Auftrag Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen vorgesehen, so müssen auch diese berücksichtigt werden. Ebenso stellt sich sehr oft die Frage, ob Aufträge abhängig oder unabhängig voneinander zu betrachten sind.

Das Buch geht auf die Besonderheiten beim Schätzen des Auftragswerts ein und bereitet die  Aspekte zu diesem Thema durch eine Vielzahl an Grafiken und Tabellen anschaulich auf. Durch die durchdachte und praxiserprobte Struktur findet man sich in dem Titel sehr schnell zurecht.

Aus dem Inhalt:

  • Bedeutung der EU-Schwellenwerte und die Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie die Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen und Liefer-/ Dienstleistungen
  • Richtige Einordnung des Auftragsgegenstands als Bauleistung,
  • Lieferleistung oder Dienstleistung
  • Regeln zum Schätzen des Auftragswertes
  • Auftragswert bei Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen,  freiberuflichen Leistung, Auslobungsverfahren, Rahmenvereinbarungen
  • Umgang mit Optionen, Eventualpositionen, Vertragsverlängerungen
  • Lose, unabhängige Aufträge, zusammenhängende Aufträge
  • Laufzeitbetrachtung von Verträgen, Aufträge mit bestimmten und unbestimmten Laufzeiten
  • Auftragswert bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen
  • Bagatellklausel (20%-Regel)
  • Folgen mangelhafter, fehlerhafter oder fehlender Schätzung des Auftragswertes

 

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