Praxisratgeber Vergaberecht

20.01.2017: Hamburger Vergabetag

Download als PDF (1,4 MB)

Die Crux mit den Notenskalen

oll das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage einer Preis-Leistungs-Bewertung ermittelt werden, dann müssen die Zuschlagskriterien benotet werden. Dies kann z.B. durch eine Punkteskala erfolgen. Die einzelnen Zuschlagskriterien der Angebote werden dann auf Basis einer Bewertungsskala bewertet. Abhängig vom Erfüllungsgrad des betrachteten Kriteriums erhalten die Angebote dann eine entsprechende Anzahl von Bewertungspunkten.

 

Verschiedentlich wird die Ansicht vertreten, dass die Wahl der Notenskala keinen bzw. nur einen geringen Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung und letztendlich auch keinen Einfluss auf die Angebotserstellung der Bieter habe. Durch das EuGH-Urteil vom 14.07.2016 (Rs. C-6/15) fühlen sich viele darin bestärkt, dass eine Veröffentlichung der Notenskala nicht notwendig ist.

 

Der Workshop zeigt, welche Kategorien von Notenskalentypen es gibt und welchen Einfluss diese auf die Entscheidungen im Vergabeverfahren haben. Der Workshop zeigt auch anhand von konkreten Beispielen interaktiv, wie die Festlegung einer konkreten Notenskala in der Regel durchaus einen Einfluss auf die Gewichtung und letztendlich auf das Zuschlagsergebnis hat.

 

Anhand von Beispielen wird abgeleitet, welche Anforderungen an die Transparenz gestellt werden müssen sowie welche Gestaltungs- und Handlungsspielräume der Auftraggeber im Vergabeverfahren haben muss und wo die Grenzen liegen.

 

 

23.09.2016 in Frankfurt: 9. APMP-DACH-Konferenz

Das Gewinnen von öffentlichen Aufträgen

Um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, muss man die Spielregeln des Vergaberechts (insbesondere durch die Änderungen der Vergaberechtsreform 2016) kennen und die Sprache der Ausschreibung verstehen. Der Vortrag zeigt, wie man Ausschreibungsunterlagen richtig analysiert, wie man formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet und wie man durch die richtigen Strategien die eigene Position als Bieter stärkt. Des Weiteren zeigt der Vortrag, welche neuen Möglichkeiten und Chancen für Bieter durch die Vergaberechtsreform entstehen.

 

21.04.2016 in Berlin: Fachtagung Vergaberecht

Die Zuschlagsbewertung nach der Vergabe-rechtsreform 2016: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen in der zukünftigen Vergabepraxis

Mit der Vergaberechtsreform 2016, die zum 18. April 2016 in Kraft getreten ist, findet die umfangreichste Reform/Modernisierung des Vergaberechts der letzten zehn Jahre statt, und diese bewirkt sowohl strukturell als auch inhaltlich sehr große Änderungen.

 

Der Vortrag "Die Zuschlagsbewertung nach der Vergaberechtsreform 2016: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen in der zukünftigen Vergabepraxis" auf der Fachtagung Vergaberecht am 21. und 22. April 2016 in Berlin, die vom Kommunalen Bildungswerk e.V. veranstaltet wurde, geht auf die neue Betrachtungsweise der Wirtschaftlichkeit ein.

 

22.01.2016: Hamburger Vergabetag

9 1/2 Thesen zum wirtschaftlichsten Angebot

In der vierten und letzten Prüfungs- und Wertungsstufe wird unter den verbliebenen Angeboten das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt, auf welches der Zuschlag erteilt werden soll. Doch was versteht man unter „Wirtschaftlichkeit“ und „wirtschaftlichstes Angebot“?

Im Workshop werden die folgenden Thesen diskutiert:

  1. Auch die reine Betrachtung des Anschaffungspreises kann eine vernünftige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sein und kann zu qualitativen Angeboten führen.
  2. Bei einer Gesamtkostenbewertung müssen alle Parameter für die Berechnung sowie die Berechnungsformel veröffentlicht werden.
  3. Bei einer reinen Preis- bzw. Kostenbewertung führt eine Gewichtung von Preisen bzw. Kosten in der Regel zu einem unwirtschaftlichen Ergebnis.
  4. Bei einer reinen Preis- bzw. Kostenbewertung führt eine Transformation von Preisen/Kosten in Punkte in der Regel zu einer unnötigen Verzerrung.
  5. Soll neben dem Preis bzw. den Kosten auch die Leistung in Form von Leistungspunkten berücksichtigt werden, dann kann die Wirtschaftlichkeit nur über eine Zuschlagsformel ermittelt werden.
  6. Bei Preis-Leistungs-Bewertungen hat die Notenskala einen großen Einfluss auf das Zuschlagsergebnis.
  7. Das Preis-Leistungsverhältnis führt nicht automatisch zum wirtschaftlichsten Angebot.
  8. Bei einer Preis-Leistungsbewertung ist eine Mindestleistungspunktzahl zwingend erforderlich.
  9. Bei einer Preis-Leistungsbewertung schützt eine Preisobergrenze vor Angeboten, die über dem Preisbudget liegen.
  10. Transparenz schafft wirtschaftlichere Angebote.

13.01.2016 in Nürnberg: Perimeter Protection Kongress

Inhalt:

  • Prüfung und Wertung der Angebote
  • Bewertungssysteme im Vergleich
  • Gewichtung und Strukturierung
  • Bewertungsmatrizen
  • Notenskalen

03.11.2015: Kölner Vergabetreff

Inhalt

  • Bewertungsmethoden:
  •  Nur Angebotspreis
  •  Kostenbetrachtung
  •  Preis-Leistung
  • Auswahl der „richtigen“ Zuschlagskriterien
  • Auswahl der „richtigen“ Bewertungsmethode
  • Auswahl des „richtigen“ Benotungssystems

 

 

12.06.2015 in Darmstadt: Zutritt- und Berechtigungsmanagement

Ausschreibung von Berechtigungsmanagement-Systemen

Bei innovativen und komplexen Leistungen ist es oftmals nicht möglich, die Leistungsbeschreibung bereits im Vorfeld der Ausschreibung in allen notwendigen Details zu formulieren. Ein Verhandlungsverfahren bietet hier die notwendige Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens, um mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu verhandeln.

Aber auch die Auswahl der richtigen Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Benotung sowie die Wahl des richtigen Bewertungssystems entscheiden über den Erfolg oder Misserfolg eines Vergabeverfahrens.

 

 

14.04.2015 in Potsdam: VfS-Kongress

Bieterstrategien im Vergaberecht

Um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, muss man die Spielregeln kennen. Der Vortrag gibt einen Einblick, wie man formale Fehler bei der Angebotserstellung und -abgabe vermeidet und die richtigen Weichen für ein erfolgreiches Angebot stellt.